| Diesen
Antrag müssen Sie ausgefüllt bei der Türkischen
Finanzbehörde (Vergi Dairesi) abgeben. Nachfolgend wird
erklärt, wie und welche Abschnitte vom Antrag ausgefüllt
werden müssen. Sie können das Formular direkt am Bildschirm
ausfüllen und ausdrucken. Vergessen Sie bitte nicht, eine
Kopie Ihres Reisepasses bei der Einreichung des Antrages mit
beizulegen!
Antragsformulare finden Sie unter folgenden Adressen :
Finanzämter rund um
Antalya.
Einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen, die ihren
Wohnsitz in der Türkei haben oder sich hier mehr als sechs
Monate aufhalten. Löhne und Gehälter werden mit Steuersätzen
zwischen 15 und 35% besteuert. Der Höchststeuersatz fällt
bei Jahreseinkommen von mehr als 40.000 YTL an. Der erhöhte
Satz wird immer nur auf die jeweils nächste
Progressionsstufe bezahlt. Es kann einem also nicht
passieren, dass man bei Erreichen einer höheren
Progressionsstufe plötzlich weniger in der Tasche hat als
vorher.
Zählt man zu denjenigen Personen, die
infolge ihres dauernden Aufenthalts in der Türkei
steuerpflichtig sind, so muss
man eine Steuernummer beantragen, die man auch für die
Eröffnung eines Bankkontos und damit also die Abwicklung
sämtlicher finanzieller Geschäfte braucht.
Die
Beantragung ist ohne größeren bürokratischen Aufwand möglich
und mittels folgender Unterlagen beim Finanzamt zu
bewerkstelligen: übersetzte und beglaubigte Kopie des Passes,
der auch im Original vorzulegen ist bei Ausländern (türkische
Staatsangehörige legen ihren Ausweis vor) sowie
Wohnsitzbescheinigung (ikametgah ilmühaberi) des zuständigen
Gemeindevorstehers (muhtar). |