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Leben in der Türkei :
Aufenthaltsverlängerung |
| Grundsätzlich dürfen Sie sich als Tourist ohne besondere Aufenthaltserlaubnis bis zu 90 Tagen nach Ihrer Einreise in der Türkei aufhalten (das sind nicht immer genau 3 Monate !). Diese Erlaubnis kann auf Ihren Antrag hin von der zuständigen türkischen Behörde auf höchstens weitere drei Monate verlängert werden. Zur Antragstellung gehen Sie bitte vor Ablauf der Frist von 90 Tagen zur Ausländerpolizei (Yabancilar Subesi) im Direktorium für Sicherheit (Emniyet Müdürlügü) in Uncali - Antalya ( Tel.227 96 07 ) und bitten dort um Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung. Beim ersten Besuch sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen: * Beleg über den Tausch von US $ 300,- (oder entsprechende Euro) in türkische Lira. Der Umtauschbeleg von der Bank oder Wechselstube muß unbedingt mit dem Vor- und Familiennamen des Antragstellers versehen sein. * Dieser Beleg dient dem Nachweis, dass Sie Ihren Lebensunterhalt auf legale Weise bestreiten und nicht durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit. 4 Passbilder * Fotokopie des gültigen Reisepasses. Ihr deutscher Personalausweis reicht nicht aus. Sollten Sie mit dem deutschen Personalausweis eingereist sein, müssten Sie zuvor beim Vizekonsulat einen deutschen Reisepass beantragen. Bitte planen Sie dafür einige Tage Bearbeitungszeit ein. * Geld für die Bezahlung der Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (blaues Heftchen). Im Dezember 2007 waren das 75 YTL, das sind etwa 45 Euro. * So ausgestattet wenden Sie sich bitte im ersten Stock an Frau Hilal Kapici, die deutsch spricht, und die Ihnen ein Formular aushändigen wird. Das ausgefüllte Formular mit den Unterlagen geben Sie Frau Kapici, die Ihnen dann eine Art Quittung gibt, die Sie zur Abholung Ihrer Aufenthaltserlaubnis unbedingt mitbringen müssen. Vor Abholung ist es zweckmäßig, sich telefonisch zu erkundigen, ob die Aufenthaltserlaubnis tatsächlich fertig ist. Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß etwa 2 Arbeitstage. Im 1. Monat müssen Sie eine Gebühr von 59,19 Euro bezahlen und für jeden weiteren 39,30 Euro. |
