Sie möchten in der Türkei leben oder sind
bereits hier? Dann müssen Sie sich mit
Dingen wie Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis,
Grundbesitz für Ausländer und ähnlichem
beschäftigen.
Wir haben Ihnen auf dieser Seite
Informationen zusammengestellt, mit denen
wir Ihre Fragen zu beantworten suchen.
Die rechtliche und wirtschaftliche Situation
ist nach wie vor für Deutsche, welche in der
Türkei leben und arbeiten wollen, sehr
schwierig.
Der Erwerb von Immobilien durch Ausländer
beruht auf dem Gegenseitigkeitsprinzip und
ist seit dem 7. Januar 2006 neu geregelt.
Danach können Ausländer in der Türkei
Immobilien erwerben, allerdings ist der
Erwerb für Privatpersonen auf 2,5 ha und nur
in Städten und Gemeinden in denen ein
Bebauungsplan besteht, begrenzt. Ein Kauf
eines Grundstückes bis 30 ha kann durch die
übergeordnete Behörde in Ankara auf Antrag
genehmigt werden. Es bestehen zudem noch
Beschränkungen bei landwirtschaftlich
genutzten Grundstücken. Ein Erwerb von
Immobilien in militärischen Sperrbezirken
ist Ausländern in der Türkei nicht gestattet
und es wird geprüft, ob auf diesem
Grundstück eine Moschee geplant ist. Die
gesamte Genehmigungsdauer kann zwei Monate
oder länger in Anspruch nehmen.
Die Anmeldung von Auto
(s.u.) und
Telefon ist nur
im Zusammenhang mit einer
Aufenthaltserlaubnis möglich. Rechtliche
Unterstützung ist nur von privaten Anwälten
möglich.
Nach dem erstmals 2003 eingeführten neuen
Ausländerrecht ist eine ständige
Aufenthaltsgenehmigung - sog. Ikamet - ohne
Schwierigkeiten zu erhalten. Dazu muss aber
ein bestimmtes Vermögen in der Türkei
nachgewiesen werden (Guthaben auf einem
türkischen
Bankkonto,
Umtauschbelege oder auch Immobilienbesitz in
der Türkei) oder man hat eine
Arbeitserlaubnis.
Die Gebühren für deutsche Staatsbürger sind
allerdings relativ gering und deutsche
Ehegatten von Türken sind von den Gebühren
befreit. Einige Residenten verlassen deshalb
regelmäßig vor Ablauf der 90-Tage-Frist (visafreie
Aufenthaltsdauer) die Türkei und kehren dann
wieder zurück.
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