German Türkçe English
antalya-info
Leben in der Türkei
Antrag auf eine Steuernummer
Finanzämter Rundum Antalya
Aufenthaltsverlängerung
Firmengründung in der Türkei
Immobilienerwerb durch Ausländer
In der Türkei leben
Personen Nummer für Ausländer
Diverse Musterantragsformulare
Regeln für Appartmenthäuser
Heirat in der Türkei
Scheidunganerkennung in der Türkei
Vertretungen Deutschlands in der Türkei 
Vertretungen Österreichs in der Türkei 
Vertretungen der Schweiz in der Türkei 
Leben in der Türkei :
Sie möchten in der Türkei leben oder sind bereits hier? Dann müssen Sie sich mit Dingen wie Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Grundbesitz für Ausländer und ähnlichem beschäftigen.

Wir haben Ihnen auf dieser Seite Informationen zusammengestellt, mit denen wir Ihre Fragen zu beantworten suchen.

Die rechtliche und wirtschaftliche Situation ist nach wie vor für Deutsche, welche in der Türkei leben und arbeiten wollen, sehr schwierig.

Der Erwerb von Immobilien durch Ausländer beruht auf dem Gegenseitigkeitsprinzip und ist seit dem 7. Januar 2006 neu geregelt. Danach können Ausländer in der Türkei Immobilien erwerben, allerdings ist der Erwerb für Privatpersonen auf 2,5 ha und nur in Städten und Gemeinden in denen ein Bebauungsplan besteht, begrenzt. Ein Kauf eines Grundstückes bis 30 ha kann durch die übergeordnete Behörde in Ankara auf Antrag genehmigt werden. Es bestehen zudem noch Beschränkungen bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Ein Erwerb von Immobilien in militärischen Sperrbezirken ist Ausländern in der Türkei nicht gestattet und es wird geprüft, ob auf diesem Grundstück eine Moschee geplant ist. Die gesamte Genehmigungsdauer kann zwei Monate oder länger in Anspruch nehmen.

Die Anmeldung von Auto (s.u.) und Telefon ist nur im Zusammenhang mit einer Aufenthaltserlaubnis möglich. Rechtliche Unterstützung ist nur von privaten Anwälten möglich.

Nach dem erstmals 2003 eingeführten neuen Ausländerrecht ist eine ständige Aufenthaltsgenehmigung - sog. Ikamet - ohne Schwierigkeiten zu erhalten. Dazu muss aber ein bestimmtes Vermögen in der Türkei nachgewiesen werden (Guthaben auf einem türkischen
Bankkonto, Umtauschbelege oder auch Immobilienbesitz in der Türkei) oder man hat eine Arbeitserlaubnis.

Die Gebühren für deutsche Staatsbürger sind allerdings relativ gering und deutsche Ehegatten von Türken sind von den Gebühren befreit. Einige Residenten verlassen deshalb regelmäßig vor Ablauf der 90-Tage-Frist (visafreie Aufenthaltsdauer) die Türkei und kehren dann wieder zurück.